Domain Abmahnung:
Beratung rund um Abmahnungen im Domainrecht
★ Welche Gründe gibt es für eine Abmahnung?
★ Was kann ich gegen eine Domain-Abmahnung tun?
★ Wie kann ich eine andere Domain abmahnen?
- Domain-Abmahnungen sind eine außergerichtlicher Möglichkeit, um Rechtsverletzungen von Domains zu unterbinden.
- Gründe für eine Abmahnung in Bezug auf die Registrierung und/oder Benutzung eines Domainnamens können Domain-Grabbing, Markenrechtsverletzungen oder Namensrechtsverletzungen sein.
- Wenn Sie eine Domain-Abmahnung erhalten haben,
- sollten Sie den darin enthaltenen Forderungen nicht sofort nachkommen, sondern die Abmahnung zunächst von einem Anwalt bewerten lassen.
Domain Abmahnung erhalten? Das sollten Sie jetzt tun.
Bewahren Sie zunächst Ruhe, wenn Sie eine Domain Abmahnung erhalten. Eine Abmahnung ist lediglich eine Aufforderung, eine mögliche Rechtsverletzung zu unterlassen – sie bedeutet nicht automatisch, dass Sie tatsächlich gegen das Recht verstoßen haben. Es kommt immer wieder vor, dass unrechtmäßige Abmahnungen verschickt werden, um Domaininhaber unter Druck zu setzen und zur Löschung der Domain zu bewegen. Wichtig: Allein auf Basis einer Marke besteht in der Regel weder ein Anspruch auf Löschung noch auf Übertragung!
Daher rate ich Ihnen, nicht ohne Rücksprache und juristische Prüfung auf die Abmahnung zu reagieren und die in der Regel geforderte Unterlassungserklärung nicht sofort zu unterschreiben. Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Domainrecht kann für Sie prüfen, ob die Abmahnung tatsächlich gerechtfertigt ist. Selbst wenn die Abmahnung rechtens ist, können die Forderungen in der Abmahnung zu weit gehen – ein Rechtsanwalt kann hier die Unterlassungserklärung so anpassen, dass Ihre Rechte nicht zu weit eingeschränkt werden.
Ein Löschungsanspruch für einen Domainnamen besteht in der Regel nur in Fällen, in denen bereits die Registrierung der Domain die Rechte eines Dritten verletzt – etwa bei Verstößen gegen Namensrechte (§ 12 BGB) oder Firmenrechte (§ 5 MarkenG). Ein Anspruch auf Übertragung wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs meist nicht gewährt. Auch bei Konflikten zwischen Marke und Domain gibt es keinen automatischen Gewinner. In diesen Fällen besteht in der Regel häufig weder ein Löschungs- noch ein Übertragungsanspruch.
Ignorieren Sie eine Abmahnung jedoch keinesfalls!
Sie enthält oft kurze Fristen, nach deren Ablauf der Absender rechtliche Schritte gegen Sie einleiten kann – etwa ein gerichtliches Hauptsacheverfahren oder eine einstweilige Verfügung. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen und Ihnen eine außergerichtliche Einigung erschweren.
Daher sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren. So können Sie fristgerecht reagieren und unnötige Nachteile vermeiden. Nutzen Sie hierfür mein Kontaktformular oder rufen Sie mich an unter +49 89 250 079 710.
Was ist eine Domain Abmahnung und welche Gründe hat diese?
Eine Domain- Abmahnung dient dazu, einen Domaininhaber dazu aufzufordern, eine durch die Registrierung oder Benutzung eines Domainnamens begründete Rechtsverletzung umgehend zu unterlassen. Konkret bedeutet dies, dass der Absender behauptet, dass ihm Rechte zustehen (z.B. Markenrechte, Firmenrechte oder Namensrechte), die der Domaininhaber verletzt. Gründe für eine mögliche Rechtsverletzung gibt es zahlreiche:
- Registrierung eines Domainnamens, der mit einem älteren Namensrecht oder Firmenrecht übereinstimmt.
- Benutzung eines Domainnamens in Verbindung mit Waren und/oder Dienstleistungen, der mit einer für ebendiese Waren und/oder Dienstleistungen geschützten Marke identisch oder verwechslungsfähig ist.
- Benutzung eines Domainnamens in Verbindung mit Waren und/oder Dienstleistungen, der mit einer diese Waren und/oder Dienstleistungen in Deutschland anbietenden Firma identisch oder verwechslungsfähig ist.
- Domain-Grabbing, also die missbräuchliche Registrierung von Domainnamen.
- Wettbewerbswidrige Sperrung von Domainnamen.
- Registrierung von Tippfehlerdomains, um diese auf eine andere Seite weiterzuleiten (sogenanntes „Typo-Squatting“)
Eine Abmahnung enthält immer die ernsthafte und endgültige Aufforderung des Rechteinhabers, eine als rechtsverletzend beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Dies geschieht in der Regel durch die Forderung nach einer Unterlassungserklärung, in der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichten soll, die beanstandete Handlung nicht mehr vorzunehmen. Zudem umfasst eine Abmahnung häufig die Forderung nach Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten.
Welche Folgen hat eine Domain Abmahnung?
In einer Abmahnung befinden sich mehrere Forderungen: Wie im vorigen Abschnitt beschrieben, wird der Empfänger zunächst aufgefordert, die vermeintliche Verletzung der Marken-, Wettbewerbs- oder Namensrechte sofort zu unterlassen. Zusätzlich wird eine Unterlassungserklärung gefordert, mit der er sich verpflichtet, die Rechtsverletzung aufzugeben und bei erneuter Verletzung in der Zukunft eine Vertragsstrafe zu zahlen. Zusätzlich werden die Anwaltskosten für die Abmahnung vom Abmahnungsempfänger eingefordert.
Haben Sie eine berechtigte Abmahnung erhalten, so müssen Sie sofort alle abgemahnten Verletzungen einstellen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie die betroffene Website offline stellen und den Domainnamen wechseln müssen.
Prüfen Sie ebenfalls, ob die alte Domain anderweitig im Internet genannt wird und löschen Sie mögliche Verweise beziehungsweise bitten Sie den Verantwortlichen der jeweiligen Plattform um die Löschung. Dies trifft auch auf Google zu: Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2018 (Az. I ZR 86/17) entschieden, dass die Unterlassungspflicht im Einzelfall auch umfassen kann, dass rechtsverletzende Inhalte im Cache von Google entfernt werden müssen.
Lassen Sie die Forderungen aber immer zunächst gegenprüfen – oft sind die Forderungen sowie die Kosten nicht verhältnismäßig.
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Nikolas Miranda ★★★★★
Domain Abmahnung erhalten: Juristische Prüfung
Nachdem Sie die Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht direkt antworten oder den Forderungen nachgeben. Eine gründliche Prüfung durch einen Anwalt, welcher im Markenrecht und Domainrecht versiert ist, sollte der erste Schritt nach dem Erhalt der Abmahnung sein.
Wenn Sie beispielsweise auf mich zukommen und die Abmahnung von mir prüfen lassen, beurteile ich zuerst, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Durch meine langjährige Arbeit als Anwalt im Domainrecht kann ich einschätzen, ob Ihr Domainname potenziell gegen Marken- oder Namensrechte verstößt. Einige Abmahnungen verfolgen nur den Zweck, Sie dazu zu bringen, Ihre Domain abzutreten und Sie sind in diesen Fällen nicht verpflichtet, der Abmahnung Folge zu leisten.
Ebenfalls sind die Forderungen in der Abmahnung oft zu hoch angesetzt oder der darin beschriebene durch die Rechtsverletzung entstandene Schaden nicht verhältnismäßig. Nutzen Sie Ihre Website rein privat, gibt es keine Verletzungen im Marken- und Wettbewerbsrecht, möglicherweise aber im Namensrecht.
Nach der Prüfung gibt es zwei Szenarien:
- Sind die Forderungen meiner Meinung nach unberechtigt, verfasse ich für Sie eine Antwort an den Abmahnenden mit einer Stellungnahme zum Vorwurf. Bei unrechtmäßigen Domain Abmahnungen ist der Prozess nach diesem Schritt meist beendet und Sie müssen nichts weiter tun. Falls die Gegenseite weiterhin behauptet, die Abmahnung wäre rechtmäßig, werde ich mit Ihnen versuchen, die Abmahnung außergerichtlich zu klären.
- Falls die Domain aber doch die Rechte des Abmahnenden verletzt, prüfe ich die Forderungen im Detail und berate Sie dabei, wie Sie korrekt reagieren. Auch hier versuche ich im außergerichtlichen Verfahren eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden, indem ich die Schadensersatzforderungen und die Details der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anpasse.
Darüber hinaus prüfe ich im Detail, wie Ihre Domain und Website gegebenenfalls gegen Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht verstößt, um Sie vor weiteren Abmahnungen zu schützen.
Falls es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt, werde ich Sie natürlich auch in diesem Prozess als Ihr Anwalt für Domainrecht unterstützen.
Wie kann ich eine Domain abmahnen?
Falls Sie bemerken, dass Ihre Rechte durch eine fremde Domain verletzt werden, können Sie natürlich auch selbst den Domaininhaber und/oder den Webseitenbetreiber abmahnen. Ich empfehle, die mögliche Verletzung im ersten Schritt formlos zu klären – kontaktieren Sie den Betreiber der Domain über die Daten im Impressum und bitten Sie diesen, die Rechtsverletzung zu unterlassen.
Falls der Websitebetreiber nicht antwortet oder nicht gewillt ist, die Website offline zu stellen, können Sie eine Domain Abmahnung aussprechen. Auch hier sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen – eine Abmahnung kann zwar formlos erfolgen, ist aber in dieser Form nicht rechtssicher.
Im Rahmen eines Mandats erstelle ich eine Abmahnung, die Ihre Ansprüche an der Domain klar darlegt und konkrete Schritte auf Seiten des Empfängers der Abmahnung einfordert. Dazu gehört auch eine rechtssichere Unterlassungserklärung mit einer angemessenen Vertragsstrafe für den Fall der Missachtung.
Wenn es sich um eine .de-Domain handelt, unterstütze ich Sie auch dabei, einen sogenannten DISPUTE-Eintrag bei der DENIC eG einzureichen. Dieser verhindert, dass die Domain an Dritte übertragen wird, und sorgt dafür, dass sie im Falle einer Löschung automatisch auf Sie übergeht. So lässt sich auf diesem Weg eine .de-Domain einklagen.
Falls es hier nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, unterstütze ich Sie beim Gerichtsverfahren.
Alternatives Streitbeilegungsverfahren
Bei zahlreichen Domainendungen wie .com, .info oder .net kann als Alternative für eine Abmahnung auch ein alternatives Streitbeilegungsverfahren genutzt werden, um gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Es gibt hier unter anderem das Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), mit dem die Übertragung des Domainnamens durchgesetzt werden kann, oder das Uniform Rapid Suspension System (URS), mit dem der Domainname für die Dauer seiner Registrierungszeit suspendiert, also inaktiv gestellt werden kann.
Die Voraussetzungen dieser Verfahren weichen von denen nach deutschem Recht ab. Unter anderem ist in diesen Verfahren regelmäßig erforderlich, dass der Domaininhaber und Rechtsverletzer Sie zum Zeitpunkt der Registrierung des Domainnamens gekannt hat, keine eigenen Rechte an dem Domainnamen hat und diesen „bösgläubig“ genutzt hat, also z.B. in Verbindung mit einer rechtsverletzenden Webseite oder in Verbindung mit einem Verkaufsangebot.
Domain Abmahnungen: Lassen Sie sich beraten!
Für viele Empfänger sind Domain Abmahnungen einschüchternd, da hier mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig relevant werden. Eine umfangreiche rechtliche Beratung ist hier also wichtig, um rechtssicher zu handeln.
Mit über 18 Jahren Erfahrung im Bereich des Domainrechts habe ich bereits 68 Gerichtsverfahren und über 240 alternative Streitbeilegungsverfahren (Stand: Dezember 2024) begleitet – gemeinsam mit Ihnen werde ich eine passende Lösung für Sie finden, egal, ob Sie ein Domain Abmahnung erhalten haben oder ob Sie selbst mit einer Abmahnung Ihre Rechte durchsetzen wollen.
Erfahren Sie mehr zum Arbeitsablauf unserer Zusammenarbeit.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema
Domain Abmahnungen
Was sind die Bestandteile einer Domain Abmahnung?
Die Domain Abmahnung besteht aus folgenden Komponenten:
- Behauptung einer Rechtsverletzung
- endgültiges Verlangen, eine als Verletzung beanstandete Handlung künftig nicht mehr vorzunehmen, i.d.R. Forderung einer Unterlassungserklärung
- Geltendmachung von Auskunft und Schadensersatz
- Geltendmachung von Rechtsverfolgungskosten
Geht die Domain nach der Abmahnung direkt an den Abmahnenden über?
Einen Übertragungsanspruch gibt es nach deutschem Recht nicht. Im Falle eines DISPUTE-Eintrags bei einer .de-Domain oder nach erfolgreicher Durchführung eines UDRP-Verfahrens kann im Ergebnis eine Domainübertragung durchgesetzt werden.
Wie hoch sind die Kosten einer Domain Abmahnung?
Die genauen Kosten hängen vom Streitwert ab. Die Kosten können damit zwischen einigen hundert Euro im Fall von Namensrechtsverletzungen und einigen tausend Euro bei der Verletzung bekannter Marken liegen. Die Kosten für die Abmahnung eines Domaininhabers bzw. Webseitenbetreibers sind dem Rechtsinhaber verschuldensunabhängig zu ersetzen. Ist die Domain Abmahnung berechtigt, muss der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen. Ist die Abmahnung jedoch unberechtigt, muss die abmahnende Person die Anwaltskosten selbst zahlen.