Domainrecht / Domain-Recht

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Das Domainrecht in Deutschland befasst sich mit Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen, die aus der Registrierung und/oder Benutzung von Domainnamen resultieren können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ansprüche, die auf Löschung von Domainnamen gerichtet sind, und Ansprüchen auf Unterlassung einer bestimmten Benutzung eines Domainnamens. Übertragungsansprüche bestehen nach deutschem Recht regelmäßig nicht (vgl. nur BGH NJW 2002, 2031 – shell.de).

Domainrecht: Löschungsanspruch

Löschungsansprüche bezüglich Domainnamen können schon durch die Registrierung einer Domain begründet werden, da die Registrierung einer Domain durch einen Nichtberechtigten eine Verletzung des Namensrechts des Namensträgers nach § 12 BGB darstellt. Einzelheiten zu Löschungsansprüchen im Domainrecht entnehmen Sie bitte unserem Beitrag Namensrecht und Domain.

Darüber hinaus können Löschungsansprüche auch auf markenrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger zivilrechtlicher Grundlage dann bestehen, wenn jegliche Nutzung des Domainnamens ausgeschlossen ist oder die Registrierung des Domainnamens als solche eine Rechtsverletzung begründet, beispielsweise bei einer überragend bekannten Marke, als gezielte Behinderung nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG oder sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.

Domainrecht: Unterlassungsanspruch

Der größte Anwendungsbereich des Domainrechts dürfte auf Unterlassung der rechtsverletzenden Benutzung von Domainnamen gerichtete Ansprüche sein. Diese knüpfen an die konkrete Benutzung eines Domainnamens an, die markenrechtliche, namensrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann. Einzelheiten zum Streit zwischen Domain, Marke und Name finden Sie in unseren Beiträgen Markenrechtsverletzung und Namensrecht und Domain.

Domainrecht: Vorgehen bei Rechtsverletzung

Im Falle einer aus der Registrierung oder Benutzung eines Domainnamens resultierenden Rechtsverletzung wird in aller Regel eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen, mit der der Domaininhaber oder Seitenbetreiber aufgefordert wird, die rechtsverletzende Benutzung des Domainnamens zu unterlassen oder den Domainnamen zu löschen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Beitrag Abmahnung Domain.

Domainrecht: Rechtsgrundlagen

Es gibt in Deutschland kein originäres Domainrecht und damit auch kein Domaingesetzbuch. Es gibt auch keine direkte Anspruchsgrundlage, um eine Domain einklagen zu können. Streitigkeiten um Domainnamen werden vielmehr unter Zuhilfenahme zahlreicher Rechtsvorschriften gelöst, darunter Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Markengesetzes (MarkenG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die für die Registrierung und Benutzung von Domainnamen maßgeblichen Rechtsvorschriften haben wir unter dem Titel „Domaingesetz (DomainG)“ für Sie zusammengefasst.

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