Legal Rights Objections

Was ist eine Legal Rights Objection?

Im Zuge der Vergabe neuer Top-Level-Domainnamen (ICANN’s New gTLD Program) wurde mit den Legal Rights Objections ein Schutzmechanismus eingeführt, der es Markeninhabern und Internationalen Organisationen (IGOs) ermöglicht, der Zuteilung einer neuen Top-Level-Domain (TLD) an den Antragsteller durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zu widersprechen, noch bevor die ICANN den Antrag bewilligt.

Wenn eine Legal Rights Objection erhoben wird, entscheidet ein Schiedsgericht, bestehend aus einem oder drei Schiedsrichtern, ob die mögliche Nutzung der TLD durch den Antragsteller aller Voraussicht nach die Rechte des Widersprechenden verletzt. Bei einer Legal Rights Objection durch einen Markeninhaber wird die mögliche Verletzung der Marke geprüft, bei einer Legal Rights Objection einer Internationalen Organisation wird geprüft, ob die Verletzung ihres Namens oder Akronyms zu befürchten ist.

Gibt es weitere Möglichkeiten, einem Antrag auf Zuteilung einer Neuen Top-Level-Domain (new gTLD) zu widersprechen?

Neben den Legal Rights Objections gibt es drei weitere Verfahren, die vor Bewilligung des Antrags auf Zuteilung einer neuen Top-Level-Domain (new gTLD) geführt werden können, namentlich die „String Confusion Objection“, die „Limited Public Interest Objection“ und die „Community Objection“.

Nach welchen Kriterien entscheiden ein Schiedsgericht über eine Legal Rights Objection?

Gemäß § 3.5.2 des ICANN Applicant Guidebook, welches die aktuell laufende Vergabe neuer Top-Level-Domainnamen regelt, prüft das Schiedsgericht, ob die mögliche Nutzung der beantragten Top-Level-Domain durch den Antragsteller

(i) die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marke oder des Namens der Internationalen Organisation oder deren Akronym ausnutzt („takes unfair advantage of the distinctive character or the reputation of the objector’s registered or unregistered trademark or service mark (“mark”) or IGO name or acronym“), oder
(ii) die Unterscheidungskraft der Marke oder des Namens der Internationalen Organisation oder deren Akronym in nicht gerechtfertigter Weise beeinträchtigt („unjustifiably impairs the distinctive character or the reputation of the objector’s mark or IGO name or acronym“), oder
(iii) auf andere Weise eine unzulässige Verwechslungsgefahr zwischen der beantragten Top-Level-Domain und der Marke oder des Namens der Internationalen Organisation oder deren Akronym begründet („otherwise creates an impermissible likelihood of confusion between the applied-for gTLD and the objector’s mark or IGO name or acronym“).

Wann kann eine Legal Rights Objection eingereicht werden?

Nachdem das Bewerbungsfenster für die neuen Top-Level-Domains geschlossen wurde werden zunächst sämtliche Anträge veröffentlicht. Im Anschluss daran wird die ICANN bekanntgeben, ab wann Legal Rights Objections eingereicht werden können. Nach letzten Informationen der ICANN endet die Frist am 13.03.2013.

Verfahrensablauf nach Einreichung einer Legal Rights Objection

Nach Erhalt einer Legal Rights Objection prüft die WIPO diese zunächst in formeller Hinsicht. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Zeitfensters für die Legal Rights Objections veröffentlicht die ICANN eine Liste sämtlicher Widersprüche. Im Nachgang dazu werden die Bewerber um die betroffenen Top-Level-Domains über den Widerspruch informiert. Der Bewerber hat dann 30 Tage Zeit zu erwidern. Das Schiedsgericht wird innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Erwiderung an die WIPO benannt und hat für die Entscheidung 45 Tage Zeit.

Kosten für die Legal Rights Objection

Die Kosten für einen Widerspruch gegen eine Top-Level-Domain bei Entscheidung durch einen Schiedsrichter beträgt für jede Partei USD 10.000,00, bestehend aus einer Verwaltungsgebühr von USD 2.000,00 und einem Schiedsrichterhonorar von USD 8.000,00. Die Kosten für einen Widerspruch gegen eine Top-Level-Domain bei Entscheidung durch drei Schiedsrichter beträgt pro Partei USD 23.000,00, bestehend aus einer Verwaltungsgebühr von USD 3.000,00 und Schiedsrichterhonoraren von USD 10.000,00 für den vorsitzenden Schiedsrichter und je USD 5.000,00 für die beiden Beisitzer. Ein Teil der Gebühren wird der obsiegenden Partei unter gewissen Voraussetzungen zurückerstattet. Eine vollständige Übersicht über die Gebühren findet sich auf den Webseiten der WIPO.

Die Nichtzahlung der Gebühren durch den Widersprechenden führt zu einer Zurückweisung des Widerspruchs, ohne dass ein Schiedsgericht ernannt wird. Falls der Antragstellers die Gebühren der Erwiderung nicht bezahlt führt dies dazu, dass der Widerspruch als erfolgreich angesehen wird.

Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist Englisch. Anlagen können unter gewissen Voraussetzungen im Original auch ohne Übersetzung eingereicht werden.

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