Uniform Rapid Suspension System (URS) – Take-Down-Verfahren für (mittlerweile) zahlreiche Domainendungen

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  1. Oktober 2020/0 Kommentare/in Domainrecht, new gTLD, URS/von Peter Müller

Im Zuge der Vergabe neuer Top-Level-Domainnamen (ICANN’s New gTLD Program) wurde mit dem Uniform Rapid Suspension System (URS) ein Schutzmechanismus eingeführt, der es Markeninhabern ermöglicht, auf schnellem Weg gegen missbräuchliche Domainregistrierung und Domainbenutzung vorzugehen. Im Unterschied zu Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) kann mit dem Verfahren nur eine Sperrung der unter dem betroffenen Domainnamen abrufbaren Webseite und nicht auch die umgehende Löschung oder Übertragung des Domainnamens erwirkt werden. Als Take-Down-Verfahren ist das URS-Verfahren jedoch bestens geeignet. Ausführliche Informationen zum Verfahren finden sich hier und hier.

Was weitestgehend unbekannt ist: das Verfahren ist nicht nur auf Domainregistrierungen unter neuen Domainendungen wie „.top“, „.xyz“, „.club“ „.online“ oder „.shop“ anwendbar. Über die Jahre haben weitere Registries das Verfahren ebenfalls eingeführt. Am ehesten ist noch die Einführung des URS-Verfahrens für „.pw“-Domainnamen durch die .PW Registry bekannt. Die Entscheidung „facebok.pw“ war die erste URS-Entscheidung überhaupt, noch bevor die erste der neuen Top-Level-Domains eingeführt wurde. Mittlerweile haben aber auch Branchengrößen wie die Public Internet Registry (.org) oder Afilias (.info) das Verfahren für ihre Domainregistrierungen verpflichtend gemacht.

Aktuell haben nach Auskunft der ICANN die folgenden „alten“ Top-Level-Domains das Verfahren übernommen:

  • .asia
  • .biz
  • .info
  • .cat
  • .jobs
  • .mobi
  • .pro
  • .travel
  • .xxx
  • .museum
  • .org
  • .tel
  • .pw

Damit steht auch bei einer ganzen Reihe von weiteren Domainnamen ein effektives Mittel zur Beseitigung rechtswidriger Webseiten zur Verfügung.

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