Domainthemen?
Fachberatung vom Rechtsanwalt für Domainrecht
★ Was tun, wenn Dritte meinen Namen registriert haben?
★ Kann ich meine Namens-/Marken-Domain einklagen?
★ Ist der gewünschte Domainname frei nutzbar?
Der passende Domainname im Internet ist unverzichtbar
Sie möchten für Ihre geplante Unternehmens-Website oder Ihren Onlineshop einen neuen Domainnamen registrieren? Sie wünschen sich eine Domain mit Ihrem eigenen Namen, die Sie für die Einrichtung Ihrer privaten E-Mail-Adresse nutzen können?
Im Zusammenhang mit der Auswahl und Benutzung eines passenden Domainnamens ergeben sich neben den organisatorischen meist auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen, bei denen ich Ihnen als Rechtsanwalt für Domainrecht sehr gerne beratend zur Seite stehe:
Domain finden
Ist der von mir gewünschte Domainname noch frei?
Ansprüche gegen Domain-Inhaber prüfen
Welche Ansprüche bestehen, wenn ein Dritter einen mit meinem Namen, meiner Firma oder meiner Marke identischen oder ähnlichen Domainnamen registriert und benutzt?
Domainnamen einklagen
Kann ich einen bereits registrierten Domainnamen einklagen?
Risiken kennen
Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich einen neuen Domainnamen registrieren und benutzen möchte?
Der Fachbereich des Domainrechts ist ein Spezialgebiet und setzt fundierte Kenntnis zahlreicher Rechtsgebiete voraus. Je nach Fragestellung spielen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht sowie Spezialvorschriften aus dem Bereich der alternativen Streitbeilegungsverfahren für Domainnamen eine Rolle.
Als erfahrener Rechtsanwalt mit Expertise im Domainrecht berate ich Sie bedarfsorientiert und zeige Ihnen die wirtschaftlich sinnvollsten Lösungsmöglichkeiten auf.
Ihre Vorteile mit Rechtsanwalt
Peter Müller
Über 15 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Domainrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht)
Erfahrung als Rechtsanwalt aus über 700 Mandaten, über 50 Gerichtsverfahren und über 170 alternativen Streitbeilegungsverfahren im Bereich Domainrecht (Stand: Mai 2022)
Schiedsrichter für Domainrecht bei vier Streitbeilegungsstellen: National Arbitration Forum (NAF), USA, Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), Hong Kong, Czech Arbitration Court (CAC), Tschechische Republik, und Canadian International Internet Dispute Resolution Centre (CIIDRC), Kanada
Regelmäßige Fortbildungs- und Vortragstätigkeit im Bereich des Domainrechts, unter anderem bei der Rechtsanwaltskammer München und bei DAX 40 Unternehmen.
Jahre Erfahrung
Gerichtsverfahren geführt
Mandanten aus dem Bereich Domainrecht
Schiedsverfahren geführt
Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Domainrecht
Ich berate und vertrete Sie gerne in allen rechtlichen Fragen rund um Domainnamen.
Meine Leistungen umfassen unter anderem:
Domain Übernahme
Domain Markenrecht
Domain Namensrecht
Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Registrierung und Nutzung eines Domainnamens
Abmahnung wegen rechtswidriger Domainregistrierung und/oder Domainbenutzung
Mediation bei Streitigkeiten um Domainnamen
Einrichtung von DISPUTE-Einträgen für .de-Domainnamen bei der DENIC eG
Verteidigung gegen unberechtigte DISPUTE-Einträge
Beratung beim Ankauf von Domainnamen
Ankauf von Domainnamen, auch anonym
Bewertung von Domainnamen
Überwachung von Kennzeichen auf rechtsverletzende Domainregistrierungen
Treuhänderische Domainregistrierung
Recherche von geeigneten Domainnamen
Durchsetzung von Ansprüchen aus Ihrem Namen, Ihrer Firma oder Ihrer Marke gegenüber Inhabern von rechtsverletzenden Domainnamen. Dies umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung und Vertretung als auch die Durchsetzung von Unterlassungs-, Löschungs- oder Übertragungsansprüchen vor den ordentlichen Gerichten oder im Weg von alternativen Streitbeilegungsverfahren für Domainnamen (UDRP, URS etc.)
Verteidigung von Domain-Inhabern im Falle einer (unberechtigten) Abmahnung oder im Falle der (unberechtigten) Inanspruchnahme vor Gericht oder einer alternativen Streitbeilegungsstelle
Entwurf von Verträgen (Domainkaufverträge, Domainlizenzverträge, Domainsharingverträge)
Ausarbeitung von Strategien zum Aufbau und die Analyse von Domainportfolios
Domainpfändung
Das sagen meine Mandanten im Bereich Domainrecht
„Peter Müller hat mir schnell geholfen meine Wunsch Domain zu akquirieren. Peter Müller war sehr sympathisch, kompetent und schnell. Werde ich gerne wieder konsultieren falls ich ein Problem im Internet habe. Danke!“
★★★★★
Alo Thadeus
„Kompetenter und schneller fachlicher Austausch. Ich wurde erfolgreich beraten und begleitet. Die Zusammenarbeit kann ich nur empfehlen.“
★★★★★
Pflegedienst kidi GmbH
„Dank der Hilfe war ich mit der Übernahme erfolgreich!“
★★★★★
Nikolas Miranda
„Vielen Dank Herr Müller. Ich werde Sie weiterempfehlen.“
★★★★★
Sebastian Schäfer
„Schnell, unkompliziert und fair! Jederzeit wieder!“
★★★★★
TR
„Mit der Kommunikation als auch Vertretung bin ich mehr als zufrieden und kann BPM legal und speziell Herrn Müller nur wärmstens weiterempfehlen.“
„Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen – Schneller, unkomplizierter und sehr erfolgreicher Beistand. Jederzeit wieder!“
★★★★★
Sindermann
„Prädikat: Empfehlenswert! Effektiv, effizient und zudem erfolgreich!“
★★★★★
Dr. Bastian Runge
„Sehr empfehlenswert …“
★★★★★
Mustrafa Tuerk
Mögliche Ansprüche bei rechtsverletzenden Domainnamen
Die Frage, welche Ansprüche sich gegenüber dem Inhaber eines rechtsverletzenden Domainnamens durchsetzen lassen, hängt von der Art des verletzten Rechts ab.
Im Falle der Verletzung von Markenrecht oder Wettbewerbsrecht lassen sich beispielsweise in aller Regel nur Unterlassungsansprüche in Bezug auf eine konkrete Benutzung des Domainnamens durchsetzen, weil Ansprüche nach dem Markengesetz (MarkenG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein Handeln im geschäftlichen verkehr auf Seiten des Domain-Inhabers voraussetzen.
Eine Übertragung oder Löschung eines Domainnamens lässt sich daher regelmäßig nicht durchsetzen, weil der Domain-Inhaber den Domainnamen zulässigerweise rein privat nutzen könnte.
Im Falle der Verletzung von Namensrechten an Ihrem bürgerlichen Namen oder Ihrer Firma lassen sich hingegen auch Löschungsansprüche durchsetzen, weil in diesen Fällen bereits die Registrierung des rechtsverletzenden Domainnamens und nicht erst dessen Benutzung die Rechtsverletzung begründet.
So läuft die Zusammenarbeit mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Domainrecht
Wenn Sie eine Frage zu einem domainrechtlichen Thema haben oder einen Rechtsanwalt für Domainrecht brauchen, rufen Sie mich gerne an oder senden Sie mir Ihr Anliegen per E-Mail. Ich sehe mir den Sachverhalt zunächst unverbindlich an und zeige Ihnen daraufhin Lösungswege samt eventuell entstehenden Kosten auf.
Über die Kosten sprechen wir stets, bevor sie entstehen. Damit haben Sie die Kosten zu jedem Zeitpunkt während unserer Zusammenarbeit unter Kontrolle.
Die folgenden Fragen können bei einer ersten Einschätzung der Sach- und Rechtslage bereits im Vorfeld weiterer Schritte geklärt werden:
• Lassen sich Unterlassungs-, Löschungs- oder Übertragungsansprüchen durchsetzen?
• Ist der Ankauf des Domainnamens möglicherweise die wirtschaftlich sinnvollere Variante, beispielsweise wenn sich Kostenerstattungsansprüche wegen des Sitzes des Domain-Inhabers im Ausland oder falscher Inhaberdaten im Whois-Register voraussichtlich ohnehin nicht durchsetzen lassen?
• Soll der Domainname zukünftig überwacht werden, um im Falle der Löschung durch den aktuellen Inhaber die Möglichkeit der Nachregistrierung zu haben?
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Peter Müller
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